KSG Entwurf 2021 Anlagen 2 und 3 zum Klimaschutzgesetz KSG Entwurf 2021 § 4 Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung - Die Jahresemissionsmengen für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 bzw. 2040 richten sich nach den Anlagen 2 und 3.